Termin für die Abgabe der letzten USt-Voranmeldungen für 2025 war der 10.01.2026. Nur bei Anwendung der Dauerfristverlängerung kann die letzte Voranmeldung für 2025 noch bis zum 10.02.2026 elektronisch übermittelt werden. Sobald die Voranmeldung das Finanzamt erreicht, erfolgt automationsgestützt eine Hochrechnung der insgesamt für 2025 gemeldeten Umsätze. Je nach Höhe der erklärten Umsätze ergeben sich aus dieser Hochrechnung verschiedene Folgen.
mehrWird ein GmbH-Anteilskaufvertrag zwar zivilrechtlich angefochten, aber wirtschaftlich nicht vollständig rückabgewickelt, bleibt der Anteilserwerb steuerlich wirksam.
mehrMuss die Vorsteuer nach § 17 UStG berichtigt werden, wenn an Kunden ausgegebene Handelsgutschriften (Trade Credits) wegen Verjährung endgültig nicht eingelöst werden?
mehrWer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. Die pauschale Berechnung unterstellt, dass der Wagen regelmäßig für den Arbeitsweg genutzt wird – was längst nicht immer der Fall ist. Gerade bei häufigem Homeoffice oder wechselnden Einsatzorten liegt der tatsächliche Nutzungsumfang oft deutlich darunter. In solchen Fällen kann der pauschale Ansatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigiert werden.
mehrDie durch das Berliner Grundsteuermesszahlengesetz erhöhte Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke ist verfassungsmäßig. Legitimes Ziel sei es, Wohngrundstücke steuerlich zu entlasten und so bezahlbaren Wohnraum zu fördern.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Steuerberater Jörg Müller
Im Glockenstück 34
56244 Rückeroth
Tel.:+49 2626 6024
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