Bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb ist im Gesetz eine Ermäßigung der Einkommensteuer durch die teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer aus den betrieblichen Einkünften vorgesehen. Die Anrechnung erfolgt pauschal mit dem Vierfachen des für den Betrieb festgestellten Gewerbesteuermessbetrags. Die Anrechnung ist der Höhe nach zweifach begrenzt.
mehrUmfasst die Umsatzsteuerbefreiung auch Mitgliedsbeiträge zu gemeinnützigen Sportvereinen mit der Folge, dass der begehrte Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist?
mehrDas Finanzgericht Köln entschied, dass die Umsätze eines Tickethändlers aus dem Verkauf von Veranstaltungstickets nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, sondern vollständig mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu besteuern sind. Hierzu ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
mehrDas Finanzgericht Münster hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Finanzamt eine pauschale Lohnsteuer-Nachforderung nach § 40 Abs. 1 EStG bei lediglich 16 betroffenen Arbeitnehmern festsetzen durfte.
mehrPensionszusagen an einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind grundsätzlich betriebliche Aufwendungen der GmbH, die, bis sie fällig werden, in eine Rückstellung eingestellt werden können. Droht die GmbH jedoch insolvent zu werden, wenn sie die Zusage erfüllen müsste, ist dies das „KO-Kriterium“ für die Finanzierung. In einem solchen Fall wird die Zusage steuerlich nicht anerkannt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Steuerberater Jörg Müller
Im Glockenstück 34
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Tel.:+49 2626 6024
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